Anfahrtskosten berechnen: Kilometer und Fahrzeit

Fahrzeit berechnen für
AnzahlStundensatz €/hMeisterGeselleAzubi

Leer oder 0 = Fahrzeit für diese Zeile nicht berechnen. Wer eine Pauschale verlangt, rechnet die Fahrzeit nicht zusätzlich ab.

Anfahrtskosten (netto)
Gib die Entfernung ein. Fahrzeit und Stundensätze sind optional.

Dieser Rechner ermittelt die Anfahrtskosten für Handwerker, Dienstleister und Freiberufler. Du gibst Kilometer, Kilometerpauschale und Fahrzeit ein, dazu die Stundensätze für Meister, Geselle und Azubi, optional für Hin- und Rückfahrt, und erhältst die Anfahrtskosten netto und brutto mit 19 %, 7 % oder ohne Umsatzsteuer. Wer nach Zonen abrechnet, trägt die Zonengrenzen und Pauschalen ein; eine Tour mit mehreren Kunden lässt sich aufteilen, und die fertige Angebotszeile kannst du kopieren. Die Eingaben stehen in der Adresse, du kannst den Link also direkt teilen. Darunter steht, was Betriebe berechnen dürfen, welche Sätze Kammern als Orientierung nennen, wie Freiberufler die Anfahrt abrechnen und versteuern und was ein Kilometer nach ADAC-Zahlen wirklich kostet.

Was Handwerker und Dienstleister berechnen dürfen

Anfahrtskosten sind Teil der Vergütung für ein Werk oder eine Dienstleistung. Das Gesetz kennt keinen festen Anfahrtssatz. Es gilt, was vereinbart ist; fehlt eine Vereinbarung, schuldet der Kunde die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB).[1] Daraus folgen drei Abrechnungswege, die in der Praxis nebeneinander vorkommen:

  • Anfahrtspauschale: ein fester Betrag pro Einsatz, oft nach Entfernungszonen gestaffelt. Sie deckt Fahrzeug und Fahrzeit in einem und ist für den Kunden am leichtesten zu prüfen.
  • Kilometerabrechnung: gefahrene Kilometer mal Kilometersatz. Der Satz ist frei; die Handwerkskammer Rheinhessen nennt als Orientierung etwa 0,50 € je Kilometer.[10]
  • Fahrzeit als Arbeitszeit: die tatsächliche Fahrzeit mal Stundensatz, nach dem Kammer-Merkblatt mit 90 % des normalen Stundenverrechnungssatzes und nur ab der Betriebsadresse.[10]

Der Rechner oben kann alle drei: Im Modus „Kilometer und Fahrzeit“ addiert er Kilometersatz und Fahrzeit, getrennt nach Meister, Geselle und Azubi mit eigener Anzahl und eigenem Stundensatz; im Modus „Zonenpauschale“ ordnet er die Entfernung einer von vier Zonen zu und setzt deren Festpreis an. Wer eine Pauschale berechnet, darf dieselbe Fahrt nicht noch einmal als Fahrzeit auf der Stundenabrechnung ansetzen; Doppelabrechnungen nennt die Verbraucherzentrale ausdrücklich unzulässig.[7] Fährt der Monteur auf einer Tour mehrere Kunden an, trägst du die Zahl der Kunden ein und der Rechner teilt die Fahrt auf, weil nach dem Kammer-Merkblatt nur die tatsächlich angefallene Fahrzeit berechnet werden darf.[10]

Rechtsgrundlage gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern kann ein Unternehmer sonstige Kosten nur verlangen, wenn er vor Vertragsschluss darüber informiert hat (§ 312a Abs. 2 BGB).[2] Eine Zahlung, die über das Entgelt für die Hauptleistung hinausgeht, muss ausdrücklich vereinbart sein (§ 312a Abs. 3 BGB).[2] Das Handwerksblatt leitet daraus seit 2014 die Regel ab: Fahrtkosten vor Vertragsschluss ankündigen, am besten im Angebot, sonst lassen sie sich nicht berechnen.[12] Steht die Anfahrtspauschale nur in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, muss sie dort erwartbar sein; eine Klausel, mit der der Kunde nicht rechnen muss, wird nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB).[3]

Die Preisangabenverordnung verlangt von Betrieben, die Verbrauchern Leistungen anbieten, ein Preisverzeichnis mit den wesentlichen Leistungen oder Verrechnungssätzen; Stunden- und Kilometersätze sind dort ausdrücklich zugelassen und müssen die Umsatzsteuer enthalten (§ 12 Abs. 1 PAngV).[4] Wer mit Preisen wirbt, nennt den Gesamtpreis (§ 3 PAngV).[5] Ein Angebot an Privatkunden mit „Anfahrt 45 €“ meint also brutto.

Was Gerichte zur Üblichkeit sagen

Das OLG Düsseldorf hat 2012 entschieden, wann An- und Abfahrtkosten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung abrechenbar sind. Eine allgemeine Üblichkeit gibt es danach nicht: Bei kurzen Einsätzen von ein bis zwei Stunden ist die Berechnung üblich, bei Werkleistungen über mehrere Wochen dagegen nicht, weil der Unternehmer die Anfahrt dann in seinen Preis einkalkuliert hat. Eine ausdrückliche Regelung, ob Erstattung oder Ausschluss, geht in jedem Fall vor (Urteil vom 28.02.2012, I-23 U 59/11, hier nach der Zusammenfassung von bauprofessor.de).[6] Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB); die Verbraucherzentrale bestätigt, dass Handwerker dafür nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung Geld verlangen dürfen.[1][9]

Hin- und Rückfahrt: üblich oder Verhandlungssache?

Kein Gesetz regelt, ob die Rückfahrt zählt. Das Kammer-Merkblatt lässt nur die tatsächlich angefallene Fahrzeit zu, gerechnet ab der im Telefonbuch angegebenen Adresse des Betriebs.[10] Fährt der Monteur nach dem Einsatz zurück in den Betrieb, ist die Rückfahrt also Teil der tatsächlichen Fahrzeit; fährt er direkt zum nächsten Kunden, entsteht sie nicht. Die Verbraucherzentrale rät für Notdienste: Wer unter einer örtlichen Vorwahl wirbt, darf nur die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen berechnen, darüber hinausgehende Beträge kann der Kunde streichen.[7][8] Am sichersten ist für beide Seiten ein Festpreis, der Anfahrt und eventuelle Zuschläge bereits enthält.[8]

Typische Sätze: Orientierung, keine Vorschrift

Eine bundesweit veröffentlichte Empfehlung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zu Anfahrtssätzen haben wir nicht gefunden (Stand 10.10.2026): nicht veröffentlicht. Was es gibt, sind Orientierungswerte einzelner Kammern. Das Merkblatt der Handwerkskammer Rheinhessen von August 2011 nennt drei zulässige Arten, wenn kein Angebot vorlag, und betont, dass die Werte nicht bindend sind, sondern nur zeigen, in welcher Höhe eine Berechnung üblich ist.[10]

AbrechnungsartOrientierungswertQuelle, Stand
Fahrzeit als Arbeitszeit90 % des normalen Stundensatzes, nur tatsächliche Fahrzeit ab BetriebsadresseHWK Rheinhessen, 08/2011[10]
Kfz-Pauschalegestaffelt nach Entfernungszonen, keine Beträge genanntHWK Rheinhessen, 08/2011[10]
Kilometerentgeltca. 0,50 € je EntfernungskilometerHWK Rheinhessen, 08/2011[10]
Stundenverrechnungssatz Geselle70,97 € netto, 84,45 € brutto (Rechenbeispiel, regional sehr unterschiedlich)HWK Region Stuttgart, 16.03.2026[11]

Mit dem Stuttgarter Beispielsatz ergibt die 90-%-Regel 63,87 € netto je Fahrstunde. Die Werte stammen aus zwei Kammern und zwei Jahrzehnten; eine aktuelle, bundesweite Tabelle gibt es nicht. Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit dürfen nach dem Merkblatt nur auf die Arbeitszeit erhoben werden, nicht auf die Gesamtrechnung, und eine Pauschale für das Vorhalten von Kleinteilen ist unzulässig.[10]

Freiberufler und Selbstständige: Anfahrt auf der Rechnung und in der Steuer

So kommt die Anfahrt auf die Rechnung

Für Freiberufler gilt dasselbe wie für Handwerker: Die Anfahrt ist Teil der Vergütung und gehört ins Angebot oder in den Vertrag. Drei Formen sind üblich: eine Anfahrtspauschale je Termin, ein Kilometersatz für die gefahrene Strecke oder die Fahrzeit zum Stunden- oder anteiligen Tagessatz. Bei Geschäftskunden ist das reine Vertragsfreiheit; bei Verbrauchern greifen die Hinweispflichten aus § 312a BGB und die Preisangabenverordnung.[2][4] Die Anfahrt ist umsatzsteuerlich eine Nebenleistung und wird mit demselben Steuersatz abgerechnet wie die Hauptleistung (Abschnitt 3.10 Abs. 5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass): in der Regel 19 %, bei einer ermäßigt besteuerten Hauptleistung 7 % (§ 12 UStG).[24] Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, weisen keine Umsatzsteuer aus (§ 19 Abs. 1 UStG).[25] Der Rechner schaltet zwischen den drei Fällen um und schreibt die passende Angebotszeile; gegenüber Verbrauchern gehört sie ins Angebot, weil sonstige Kosten nur geschuldet sind, wenn der Kunde vorher darüber informiert wurde (§ 312a Abs. 2 BGB).[2]

Entfernungspauschale für den Arbeitsweg: 0,38 € ab dem ersten Kilometer

Für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt eine Entfernungspauschale von 0,38 € je vollem Entfernungskilometer, höchstens 4.500 € im Jahr; mit dem eigenen Pkw auch mehr (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).[13] Gezählt wird die einfache Entfernung je Arbeitstag, nicht Hin- und Rückfahrt. Bis Ende 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer; das Steueränderungsgesetz 2025 hat die Staffel zum 1. Januar 2026 gestrichen und 0,38 € ab dem ersten Kilometer eingeführt (BGBl. 2025 I Nr. 363, Artikel 2 Nr. 3 und Artikel 12 Abs. 2).[14] Selbstständige setzen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dieselbe Pauschale an (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG).[16]

Reisekosten zu Kunden: tatsächliche Kosten oder 0,30 € je Kilometer

Fahrten zum Kunden sind keine Arbeitswegfahrten, sondern beruflich veranlasste Fahrten. Dafür zählen entweder die tatsächlichen Fahrzeugkosten oder pauschal der höchste Satz der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG).[13] Dieser Satz beträgt 30 Cent je gefahrenem Kilometer für den Kraftwagen und 20 Cent für andere motorbetriebene Fahrzeuge (§ 5 Abs. 1 und 2 BRKG).[15] Anders als bei der Entfernungspauschale zählt hier jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückfahrt. Für Selbstständige wendet die Finanzverwaltung diese Arbeitnehmerregeln sinngemäß an (R 4.12 Abs. 2 EStR); wer den Wagen im Betriebsvermögen hat, zieht ohnehin die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben ab. Deshalb steht 0,30 € im Rechner als Voreinstellung: Es ist der Satz, den das Finanzamt ohne Nachweis anerkennt, nicht das, was ein Kilometer kostet. Der Satz auf der Kundenrechnung ist davon unabhängig und frei vereinbar.

Für Kunden: Anfahrt bei der Handwerkerleistung absetzen

Privatkunden können 20 % der Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Haushalt von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr; der Abzug gilt nur für Arbeitskosten, nicht für Material (§ 35a Abs. 3 und Abs. 5 EStG).[17] Lohn und Fahrt sollten deshalb getrennt vom Material auf der Rechnung stehen; die Verbraucherzentrale empfiehlt ohnehin eine ausführliche, prüffähige Rechnung.[9]

Was ein Kilometer wirklich kostet

Der ADAC rechnet für rund 1.200 Neuwagenmodelle die Vollkosten je Kilometer: Wertverlust, Kraftstoff, Werkstatt und Reifen, Versicherung und Kfz-Steuer, bei fünf Jahren Haltedauer und 75.000 Kilometern, also 15.000 km im Jahr.[20][18] Die Ausgabe Frühjahr/Sommer 2026 (Stand April 2026, Kraftstoffpreise Diesel und Super je 1,92 €, Strom 0,44 € je kWh) nennt zum Beispiel:

Modell (Basisversion)KlasseCent je km
Dacia Sandero SCe 65 EssentialKleinwagen38,8
VW Polo 1.0Kleinwagen43,0
VW Golf 1.5 TSIKompaktklasse54,0
Skoda Octavia Combi 1.5 TSI ACT EssenceKombi, Mittelklasse54,6
Mercedes Citan Tourer 110 CDI BaseHochdachkombi63,4
VW Caddy 2.0 TDI SCRHochdachkombi64,8
Ford Transit Custom Kombi 320 L1 2.0 EcoBlue TrendTransporter95,5

Quelle: ADAC Autokostenübersicht Frühjahr/Sommer 2026, 15.000 km im Jahr, 5 Jahre, Neuwagen.[18] Über alle 1.183 Modelle der Tabelle reicht die Spanne von 34,7 bis 326,9 Cent; der Median liegt bei 80,6 Cent (aus der Tabelle errechnet). Die Fahrleistung verschiebt den Wert stark, weil der Wertverlust auf mehr Kilometer verteilt wird: Der VW Golf 1.5 TSI kostet im ADAC-Vergleich 71,7 Cent bei 10.000 km, 54,0 Cent bei 15.000 km und 37,4 Cent bei 30.000 km im Jahr.[19]

Zwei Folgerungen für den Rechner: Die steuerlichen 0,30 € decken bei einem Neuwagen mit 15.000 km im Jahr nicht einmal die Vollkosten eines Kleinwagens. Und ein Handwerkersatz von 0,50 € je Kilometer bezahlt bei einem Caddy oder Citan nur das Fahrzeug; die Zeit des Monteurs steckt darin noch nicht. Wer beides abdecken will, setzt den Kilometersatz für das Fahrzeug und den Stundensatz für die Fahrzeit an, so wie es der Rechner tut, und schreibt beides ins Angebot.

Beispiele mit diesen Sätzen im Rechner öffnen: Handwerker, 30 km hin und zurück, Freiberufler mit Tagessatz, Pendler, 20 km Arbeitsweg.

Für Kunden: Ist meine Anfahrtspauschale zu hoch?

Einen gesetzlichen Höchstsatz gibt es nicht; was im Angebot stand, ist vereinbart. Diese Prüfung rechnet deshalb nur aus, was dieselbe Fahrt nach den oben belegten Orientierungswerten kosten würde: dem Kilometerentgelt der Handwerkskammer Rheinhessen,[10] dem steuerlichen Pauschalsatz nach § 5 BRKG,[15] den ADAC-Vollkosten eines VW Golf[18] und, wenn Fahrzeit berechnet wurde, 90 % des Stuttgarter Beispielsatzes.[11] Die Grenze zur Sittenwidrigkeit zieht das Gesetz bei einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (§ 138 BGB);[26] das Kammer-Merkblatt nennt als Faustregel circa das Dreifache der branchenüblichen Vergütung.[10] Ob das im Einzelfall vorliegt, entscheidet ein Gericht, nicht dieser Vergleich.

Gib den Betrag und die Entfernung ein; die Tabelle zeigt, was die Orientierungswerte für dieselbe Fahrt ergeben.

Was du bei einer Rechnung prüfen kannst: Ist die Anfahrt vorher genannt worden, im Angebot oder am Telefon?[2] Ist sie ab der Betriebsadresse gerechnet?[10] Steht neben einer Pauschale noch einmal Fahrzeit auf der Stundenabrechnung?[7] Bei einem Notdienst mit örtlicher Vorwahl: Wurde mehr als die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen berechnet?[8] Unklarheiten klärst du vor dem Bezahlen mit dem Betrieb; die Verbraucherzentrale berät bei Streit.[9]

Ist die Fahrzeit Arbeitszeit?

Für Angestellte, die zu Kunden fahren, ja. Der Europäische Gerichtshof hat 2015 entschieden, dass bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort auch die Fahrten zwischen Wohnung und erstem beziehungsweise letztem Kunden des Tages Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie sind (C-266/14, Tyco).[22] Das Bundesarbeitsgericht hat 2020 für einen Servicetechniker im Außendienst bestätigt, dass solche Fahrtzeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit sind, und eine Betriebsvereinbarung, die sie kürzte, wegen Verstoßes gegen die Tarifsperre für unwirksam erklärt (5 AZR 36/19).[21] Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG).[23] Ob die Fahrt zum Kunden dem Kunden berechnet wird, ist davon unabhängig eine Frage des Werkvertrags: Der Betrieb zahlt den Monteur für die Fahrt in jedem Fall, deshalb gehört die Fahrzeit in den Stundensatz oder als eigene Position ins Angebot.

Quellen

Alle Angaben wurden am 10.10.2026 an den genannten Stellen nachgelesen. Gesetze nach dem Stand auf gesetze-im-internet.de an diesem Tag. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

  1. § 632 BGB, Vergütung (gesetze-im-internet.de)
  2. § 312a BGB, Pflichten bei Verbraucherverträgen (gesetze-im-internet.de)
  3. § 305c BGB, überraschende Klauseln (gesetze-im-internet.de)
  4. § 12 PAngV, Preisangaben für Leistungen (gesetze-im-internet.de)
  5. § 3 PAngV, Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises (gesetze-im-internet.de)
  6. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2012, I-23 U 59/11, Zusammenfassung bei bauprofessor.de vom 29.11.2012
  7. Verbraucherzentrale, Notdienste an Feiertagen (Stand 27.08.2024)
  8. Verbraucherzentrale, Schlüsseldienste (Stand 21.01.2026)
  9. Verbraucherzentrale, Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 03.02.2026)
  10. Handwerkskammer Rheinhessen, Merkblatt Die Handwerkerrechnung (August 2011, PDF)
  11. Handwerkskammer Region Stuttgart, Was kostet eine Handwerkerstunde? (aktualisiert 16.03.2026)
  12. Deutsches Handwerksblatt, Fahrtkosten immer ankündigen! (01.02.2017)
  13. § 9 EStG, Werbungskosten, Entfernungspauschale und Reisekosten (gesetze-im-internet.de, Stand nach Änderung vom 29.06.2026)
  14. Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363 vom 23.12.2025, Artikel 2 und Artikel 12 (recht.bund.de)
  15. § 5 BRKG, Wegstreckenentschädigung (gesetze-im-internet.de)
  16. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG, Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (gesetze-im-internet.de)
  17. § 35a EStG, Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (gesetze-im-internet.de)
  18. ADAC Autokostenübersicht Frühjahr/Sommer 2026, alle Hersteller (PDF, Stand 04.2026)
  19. ADAC Benziner und Diesel Kostenvergleich Frühjahr/Sommer 2026 (PDF, Stand 04.2026)
  20. ADAC, Übersicht: Autokosten aller Modelle von A bis Z (28.04.2026)
  21. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2020, 5 AZR 36/19
  22. EuGH, Urteil vom 10.09.2015, C-266/14 (Tyco), Pressemitteilung Nr. 99/15 (PDF)
  23. § 2 ArbZG, Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
  24. § 12 UStG, Steuersätze 19 % und 7 % (gesetze-im-internet.de)
  25. § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de)
  26. § 138 BGB, Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher (gesetze-im-internet.de)

Rechenbeispiele

  1. Handwerker: 30 km hin und zurück

    30 Kilometer einfache Strecke, 25 Minuten Fahrzeit je Richtung, 0,50 € je Kilometer (Orientierungswert der HWK Rheinhessen) und 60 €/h für die Fahrzeit. Hin und zurück: 60 km × 0,50 € macht 30,00 €, dazu 50 Minuten × 60 €/h macht 50,00 €. Anfahrt 80,00 € netto, 95,20 € brutto bei 19 % Umsatzsteuer. Beide Positionen müssen so im Angebot stehen.

  2. Freiberufler: Tagessatz plus Anfahrt

    Tagessatz 600 € netto, Kunde 40 Kilometer entfernt, 45 Minuten je Richtung, Fahrzeit zu 80 €/h. Hin und zurück: 80 km × 0,30 € macht 24,00 €, dazu 90 Minuten × 80 €/h macht 120,00 €. Anfahrt 144,00 €, Rechnung 744,00 € netto. Steuerlich darf der Freiberufler für die 80 gefahrenen Kilometer 24,00 € pauschal als Betriebsausgabe ansetzen (0,30 € je Kilometer nach § 5 Abs. 2 BRKG) oder die tatsächlichen Fahrzeugkosten.

  3. Pendler: 20 km Arbeitsweg

    Für die Steuererklärung zählt nur die einfache Entfernung, also Rückfahrt aus und Fahrzeit leer lassen: 20 km × 0,38 € macht 7,60 € je Arbeitstag. Bei 220 Arbeitstagen sind das 1.672 € Entfernungspauschale im Jahr (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Satz seit 1. Januar 2026 ab dem ersten Kilometer).

So wird gerechnet

Die Anfahrtskosten ergeben sich aus Kilometer mal Kilometerpauschale plus Fahrzeit mal Stundensatz: Anfahrtskosten = Kilometer × Pauschale + Fahrzeit × Stundensatz. Bei Hin- und Rückfahrt verdoppelt der Rechner Strecke und Zeit. Das Ergebnis ist ein Nettobetrag; bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen kommt der Steuersatz der Hauptleistung hinzu.

Häufige Fragen

Darf der Handwerker Anfahrtskosten berechnen?
Ja, wenn es vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern muss der Betrieb vor Vertragsschluss über die Anfahrtskosten informieren (§ 312a Abs. 2 BGB), sonst kann er sie nicht verlangen. Ohne Absprache schuldet der Kunde die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB); das OLG Düsseldorf hält die Berechnung bei kurzen Einsätzen von ein bis zwei Stunden für üblich, bei wochenlangen Arbeiten nicht.
Wie hoch sind Anfahrtskosten pro Kilometer?
Gesetzlich festgelegt ist nichts. Die Handwerkskammer Rheinhessen nennt als Orientierung etwa 0,50 € je Kilometer oder die Fahrzeit mit 90 % des Stundensatzes. Der steuerliche Pauschalsatz für Dienstfahrten liegt bei 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Die ADAC-Vollkosten eines Neuwagens bei 15.000 km im Jahr reichen von 38,8 Cent (Dacia Sandero) über 54,0 Cent (VW Golf) bis 64,8 Cent (VW Caddy).
Werden Hin- und Rückfahrt berechnet?
Nur wenn sie tatsächlich anfallen und so vereinbart sind. Das Kammer-Merkblatt lässt die tatsächliche Fahrzeit ab der Betriebsadresse zu; fährt der Monteur zurück in den Betrieb, gehört die Rückfahrt dazu, fährt er weiter zum nächsten Kunden, nicht. Bei Notdiensten mit örtlicher Vorwahl gilt nach der Verbraucherzentrale nur die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Der Schalter im Rechner verdoppelt Strecke und Zeit.
Wie rechne ich als Freiberufler die Anfahrt ab?
Als eigene Position auf der Rechnung: Anfahrtspauschale je Termin, Kilometersatz für die gefahrene Strecke oder Fahrzeit zum Stundensatz, so wie im Angebot vereinbart. Die Anfahrt ist Nebenleistung und trägt den Umsatzsteuersatz der Hauptleistung. Steuerlich setzt du für Kundenfahrten die tatsächlichen Kosten oder 0,30 € je gefahrenem Kilometer an, für den Weg zwischen Wohnung und Betriebsstätte 0,38 € je Entfernungskilometer.
Ist die Fahrzeit Arbeitszeit?
Für angestellte Monteure und Außendienstler ja: Der EuGH (C-266/14) zählt die Fahrt zum ersten und vom letzten Kunden zur Arbeitszeit, das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 36/19) hält Fahrtzeiten im Außendienst für vergütungspflichtig. Ob der Kunde sie bezahlt, ist eine Frage des Vertrags: Die Fahrzeit gehört in den Stundensatz oder als eigene Position ins Angebot.
Was ist eine An- und Abfahrtspauschale?
Ein fester Betrag je Einsatz, der Fahrzeug und Fahrzeit für Hin- und Rückweg abdeckt, oft nach Entfernungszonen gestaffelt. Wer eine Pauschale berechnet, darf dieselbe Fahrt nicht zusätzlich als Fahrzeit auf der Stundenabrechnung ansetzen. Gegenüber Verbrauchern muss die Pauschale inklusive Umsatzsteuer genannt werden (§ 12 PAngV).
Wie berechnet man Anfahrtskosten?
Multipliziere die Kilometer mit dem Kilometersatz und addiere die Fahrzeit mal Stundensatz. Bei 30 Kilometern Strecke, 25 Minuten Fahrzeit, 0,50 € je Kilometer und 60 €/h ergibt das bei Hin- und Rückfahrt 80,00 € netto.
Was gilt für den Arbeitsweg: 0,30 € oder 0,38 €?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer (Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363). Bis 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Das betrifft die Steuererklärung, nicht die Rechnung an Kunden.
Wie viel kosten 100 Kilometer Anfahrt?
Bei 0,50 € je Kilometer 50,00 €, bei 0,30 € 30,00 €, jeweils ohne Fahrzeit. Rechnet der Betrieb die Fahrzeit mit, kommen zum Beispiel bei angenommenen 75 Minuten Fahrzeit je 100 km und 60 €/h weitere 75,00 € hinzu. Der ADAC beziffert die Vollkosten eines VW Golf 1.5 TSI bei 15.000 km im Jahr auf 54,0 Cent je Kilometer, also 54,00 € für 100 km.
Darf der Handwerker Wartezeit berechnen?
Nach dem Merkblatt der Handwerkskammer Rheinhessen ist nur die Zeit geschuldet, in der effektiv gearbeitet wurde; Pausen, aufgerundete Zeiten und Rüstzeit sind abzuziehen, soweit sie in Rechnung gestellt werden. Wartezeit, die der Kunde verursacht, etwa weil die Wohnung nicht zugänglich ist, ist Vereinbarungssache; eine veröffentlichte Regel dafür haben wir nicht gefunden. Klär sie im Angebot.
Darf die Fahrt zum Holen von Material berechnet werden?
Nicht, wenn der Betrieb Material oder Teile vergessen hat: Das Kammer-Merkblatt zählt Fahrten, um vergessenes Material oder vergessene Teile zu holen, zu den Zeiten, die von der Arbeitszeit abzuziehen sind. Eine mit dem Kunden abgesprochene Beschaffungsfahrt, etwa für ein erst vor Ort festgestelltes Ersatzteil, ist dagegen eine vereinbarte Leistung.
Wie wird die Anfahrt bei mehreren Kunden auf einer Tour aufgeteilt?
Fährt der Monteur an einem Tag mehrere Kunden nacheinander an, fällt die volle Hin- und Rückfahrt vom Betrieb nicht für jeden an; das Kammer-Merkblatt lässt nur die tatsächlich angefallene Fahrzeit zu. Der Rechner teilt die Kosten der ganzen Fahrt durch die Zahl der Kunden auf der Tour. Wer eine Zonenpauschale je Einsatz verlangt, teilt nicht, weil die Pauschale ohnehin pro Kunde gilt.
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